Indikator für Deutsche bilaterale Bruttoentwicklungs-ausgaben zur Um-setzung des Übereinkommens der VN zur Bekämpfung der Wüstenbildung: Steigerung der Zahlungen bis 2030
Definition der Indikatoren: Der Indikator 15.3.a zeigt die ergebnisbasierten Auszahlungen Deutschlands an Entwicklungs- und Schwellenländer für den nachgewiesenen Erhalt beziehungsweise Wiederaufbau von Wäldern unter dem REDD+-Regelwerk. Der Indikator 15.3.b umfasst die bilateralen Bruttoentwicklungsausgaben Deutschlands im Zusammenhang mit der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Ziele und Intention des Indikators: Die Vermeidung von Entwaldung und Walddegradierung (Schädigung), eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sowie der Wiederaufbau von Wäldern und Aufforstung tra–gen mittelbar und unmittelbar zum Erhalt biologischer Vielfalt, zur Boden-, Wasser-, und Luftqualität, zur Verminderung von Bodenerosion, zur Minderung des CO2–Ausstoßes und zur Speicherung von Kohlenstoff sowie zur Erhaltung wichtiger Entwicklungs- und Einkommensperspektiven für Waldländer bei. Ziel ist es, die Zahlungen unter dem REDD+-Regelwerk bis zum Jahr 2030 zu steigern. Gesunde Böden sind eine wesentliche, nicht bzw. schwer erneuerbare natürliche Ressource. Sie spielen eine Schlüsselrolle bei der Nahrungsmittelproduktion, der Verringerung der Auswirkungen häufiger und extremer Wetterereignisse, dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Bereitstellung wesentlicher Ökosystem–leistungen. Ziel ist es daher, Deutschlands Beitrag für den internationalen Bodenschutz bis 2030 zu steigern. Auf in–ternationaler Ebene ist die Desertifikationsbekämpfung neben den Themen Biodiversität und Klimawandel ein Ziel der drei Rio-Konventionen.